Baugutachter Tiefenbach
Frank Herrmann
Bausachverständiger und Baugutachter
Im Gründchen 155471 Tiefenbach
Tel: 06761 977 91 20
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Qualifikation
- Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Wertermittlung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Klempnermeister
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Tiefenbach steht Ihnen Herr Frank Herrmann als Baugutachter zur Verfügung.
Baugutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Baugutachter
Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Frank Herrmann kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Tiefenbach, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Tiefenbach kommen bzw. sich nicht in Tiefenbach auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Tiefenbach - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Tiefenbach ist eine aus den Ortsteilen Unter- und Obertiefenbach zusammengewachsene Ortsgemeinde. Nach dem ersten Weltkrieg war Tiefenbach zeitweise wieder französisch besetzt. Seit 1946 ist Tiefenbach Teil des damals neu gebildeten Landes Rheinland-Pfalz. Die Entfernung zur rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz beträgt etwa 60 Kilometer. Nachbargemeinden sind: Holzbach, Riesweiler, Wimmersbacher Hof, Belgweiler, Soonwald, Sargenroth und Mengerschied. Der Schinderhannes-Soonwald-Radweg von Gemünden nach Simmern verläuft quer durch Tiefenbach. Berühmte Sehenswürdigkeiten in Tiefenbach sind die Marienfigur im Hang, eine alte Erzbergwerk und die Wildburg.
Wichtige Eckdaten
Einwohnerzahl: 749
Postleitzahl: 55471
Wichtige Anlaufstellen
Bürgermeister:
Klaus Imig
Bahnhofstraße 2
55471 Tiefenbach
Tel.: +49 (6761) 5617
Fax: +49 (6761) 14930
Gemeindeamt:
Verbandsgemeindeverwaltung Simmern / Hunsrück
Brühlstraße 2.
55469 Simmern / Hunsrück
Bauamt:
Amt: Verbandsgemeindeverwaltung
Abteilung: Bauen und Umwelt
Straße: Hüllstraße 7 - 9 (Gebäude Vermessungs- und Katasteramt)
PLZ / Ort: 55469 Simmern
Telefon: 06761/837-242
Telefax: 06761/837-240
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Amtsgericht:
Amtsgericht Simmern
Schulstraße 5
55469 Simmern / Hunsrück
Tel.:+49 (6761) 95350