Sachverständiger Tiefenbach

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Frank Herrmann Tiefenbach

Frank Herrmann

Bausachverständiger und Baugutachter

Im Gründchen 1
55471 Tiefenbach
Tel: 06761 977 91 20
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Qualifikation

  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Wertermittlung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Klempnermeister

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Tiefenbach steht Ihnen Herr Frank Herrmann als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Frank Herrmann kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Tiefenbach, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Tiefenbach kommen bzw. sich nicht in Tiefenbach auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Tiefenbach - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Tiefenbach ist eine aus den Ortsteilen Unter- und Obertiefenbach zusammengewachsene Ortsgemeinde. Nach dem ersten Weltkrieg war Tiefenbach zeitweise wieder französisch besetzt. Seit 1946 ist Tiefenbach Teil des damals neu gebildeten Landes Rheinland-Pfalz. Die Entfernung zur rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz beträgt etwa 60 Kilometer. Nachbargemeinden sind: Holzbach, Riesweiler, Wimmersbacher Hof, Belgweiler, Soonwald, Sargenroth und Mengerschied. Der Schinderhannes-Soonwald-Radweg von Gemünden nach Simmern verläuft quer durch Tiefenbach. Berühmte Sehenswürdigkeiten in Tiefenbach sind die Marienfigur im Hang, eine alte Erzbergwerk und die Wildburg.

Wichtige Eckdaten
Einwohnerzahl: 749 
Postleitzahl: 55471 

Wichtige Anlaufstellen

Bürgermeister:
Klaus Imig
Bahnhofstraße 2
55471 Tiefenbach
Tel.: +49 (6761) 5617 
Fax: +49 (6761) 14930 

Gemeindeamt:
Verbandsgemeindeverwaltung Simmern / Hunsrück
Brühlstraße 2. 
55469 Simmern / Hunsrück

Bauamt:
Amt: Verbandsgemeindeverwaltung
Abteilung: Bauen und Umwelt
Straße: Hüllstraße 7 - 9 (Gebäude Vermessungs- und Katasteramt)
PLZ / Ort: 55469 Simmern
Telefon: 06761/837-242
Telefax: 06761/837-240
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Amtsgericht:
Amtsgericht Simmern 
Schulstraße 5
55469 Simmern / Hunsrück
Tel.:+49 (6761) 95350

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